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Web3 Compliance Hotspot | 170 Millionen Yuan im Spiel, Polizei in Hunan zerschlägt virtuelle Währungs-Geldwäschebande – Detaillierte Analyse von „Geldwäsche“: Angriff, Verteidigung und Compliance!

Web3 Compliance Hotspot | 170 Millionen Yuan im Spiel, Polizei in Hunan zerschlägt virtuelle Währungs-Geldwäschebande – Detaillierte Analyse von „Geldwäsche“: Angriff, Verteidigung und Compliance!

深潮深潮2025/09/13 09:16
Original anzeigen
Von:深潮TechFlow

Tiefgehende Analyse von USDT!

USDT-Tiefenanalyse!

Autor:Zhang Yonghai

Web3 Compliance Hotspot | 170 Millionen Yuan im Spiel, Polizei in Hunan zerschlägt virtuelle Währungs-Geldwäschebande – Detaillierte Analyse von „Geldwäsche“: Angriff, Verteidigung und Compliance! image 0

„Die Web3-Welt ist voller Innovationen und Chancen, aber die weitverbreitete Nutzung von USDT bringt auch beispiellose Geldwäscherisiken mit sich. Der USDT-Geldwäschefall in Hunan beweist erneut, dass die Entschlossenheit und Fähigkeit der Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung von Geldwäschekriminalität stetig zunimmt, unabhängig davon, wie sich die Technologie entwickelt, und dass die On-Chain-Datenverfolgungstechnologie immer ausgereifter wird.“

In den letzten zehn Jahren haben wir gemeinsam den Aufstieg des Web3-Zeitalters erlebt, das auf Blockchain-Technologie basiert. Diese revolutionäre Technologiewelle hat nicht nur das Finanzparadigma neu gestaltet, sondern ist auch unvermeidlich zu einem Nährboden für neue, komplexe Finanzkriminalität geworden. Die Anonymität virtueller Vermögenswerte, die Bequemlichkeit des grenzüberschreitenden Umlaufs und die Dezentralisierung machen sie zu einem wichtigen Werkzeug moderner Geldwäscheaktivitäten.Unter ihnen sind Stablecoins wie USDT (Tether) aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften zur „harten Währung“ für den globalen illegalen Geldfluss geworden.

Kürzlich hat die Polizei in Hunan einen USDT-Geldwäschefall mit einem Volumen von fast 170 Millionen RMB aufgedeckt, was erneut eine Warnung darstellt: Die Nutzung von Stablecoins zur Geldwäsche für ausländische Glücksspiel-, Betrugs- und andere kriminelle Gruppen hat eine hochprofessionelle und verdeckte Schwarzmarktindustrie geschaffen. Dieser Artikel zielt darauf ab, die Ursprünge und den rechtlichen Rahmen der Geldwäsche systematisch zu erläutern, die Geldwäschemodelle und -fälle im Web3-Zeitalter mit Schwerpunkt auf USDT eingehend zu analysieren und die wichtigsten Punkte der strafrechtlichen Verteidigung sowie Strategien zur Risikoprävention zu erörtern.

I. Ursprung und Entwicklung: Die Evolution des Geldwäschetatbestands und die Herausforderungen von Web3

Der Begriff „Geldwäsche“ (Money Laundering) stammt aus den USA des frühen 20. Jahrhunderts, als Gangster illegale Einkünfte durch Bargeld-intensive Waschsalons in legale Geschäftseinnahmen einfließen ließen. Diese Metapher fasst das Kernziel der Geldwäsche präzise zusammen:Die Verbindung zwischen Geld und seiner illegalen Herkunft zu kappen und ihm einen legalen Anstrich zu verleihen.

International anerkannt wird der Geldwäscheprozess in der Regel in drei Phasen unterteilt:

  1. Platzierungsphase:Die Einbringung von Erträgen aus Straftaten in das Finanzsystem oder wirtschaftliche Aktivitäten. Im Web3-Zeitalter geschieht dies meist durch OTC (Over-the-Counter)-Transaktionen, bei denen illegale Gelder in USDT oder andere virtuelle Vermögenswerte umgetauscht werden.
  2. Layering-Phase:Durch komplexe, mehrschichtige Transaktionen wird die ursprüngliche Herkunft der Gelder verschleiert. Dies ist die Phase, in der Web3-Technologie ihre „Vorteile“ ausspielt, einschließlich schneller On-Chain-Transfers, Nutzung von Mixern, Cross-Chain-Brücken usw.
  3. Integrationsphase:Die gewaschenen Gelder werden in legaler Form an die Kontrolleure zurückgeführt. Beispielsweise werden virtuelle Vermögenswerte im Ausland liquidiert und für den Kauf von Immobilien, NFT-Kunstwerken oder als angebliche Investitionserträge verwendet.

Besondere Herausforderungen im Web3-Zeitalter: Der Aufstieg von Stablecoins (USDT). Im Gegensatz zu Bitcoin (BTC) oder Ethereum (ETH) sind Stablecoins wie USDT an Fiatwährungen (meist den US-Dollar) gekoppelt und umgehen so das Risiko starker Kursschwankungen von Kryptowährungen. Das macht sie zum idealen Werkzeug für Wertaufbewahrung, großvolumige Transfers und Abwicklung illegaler Aktivitäten. Die Einführung von USDT ermöglicht es, Geldwäscheaktivitäten mit stabiler Wertaufbewahrung und gleichzeitig den grenzüberschreitenden Vorteilen und der schwierigen Rückverfolgbarkeit der Blockchain-Technologie durchzuführen.

II. Der rechtliche Rahmen und die gerichtliche Auslegung in China: Ein immer dichteres Netz

Im chinesischen Strafrecht konzentrieren sich die Straftatbestände im Zusammenhang mit illegalen Erträgen aus virtuellen Vermögenswerten hauptsächlich auf drei Paragraphen. Für Web3-Akteure ist das Verständnis ihrer Unterschiede von entscheidender Bedeutung:

  • Artikel 191 des Strafgesetzbuchs: Geldwäsche

Dies ist der zentrale Straftatbestand. Der Schlüssel zur Erfüllung dieses Tatbestands liegt in der Spezifität der Vortat. Der Täter muss „wissentlich“ Gelder aus folgenden sieben bestimmten Straftaten und deren Erträgen annehmen:

Drogenkriminalität, organisierte Kriminalität, Terrorismus, Schmuggel, Korruption und Bestechung, Straftaten gegen das Finanzsystem, Finanzbetrug.

Wichtige Entwicklung:„Selbst-Geldwäsche“ als Straftatbestand. Nach der elften Änderung des Strafgesetzbuchs im Jahr 2021 gilt: Wer eine der oben genannten sieben Straftaten begeht und anschließend seine eigenen illegalen Erträge (z.B. Umtausch von illegal beschafftem Kapital in USDT) reinigt, macht sich der Geldwäsche schuldig und wird für mehrere Straftaten bestraft.

  • Artikel 312 des Strafgesetzbuchs: Verschleierung oder Verheimlichung von Erträgen aus Straftaten (Verschleierungsdelikt)

Wenn die Vortat nicht zu den oben genannten sieben Arten gehört, wird dieser Straftatbestand angewendet. In der gerichtlichen Praxis, wenn die Gelder aus Online-Glücksspiel, gewöhnlichem Betrug (kein Finanzbetrug), Schneeballsystemen, Pornografie-Livestreaming usw. stammen, wird auch bei Umtausch in USDT meist das Verschleierungsdelikt angenommen.Dies ist derzeit der häufigste Straftatbestand bei USDT-Geldtransfers.

  • Artikel 287-2 des Strafgesetzbuchs: Unterstützung von Straftaten im Zusammenhang mit Informationsnetzwerken (Unterstützungsdelikt)

Bei USDT-„Laufkonten“-Aktivitäten, wenn der Täter nur allgemein erkennt, dass der andere möglicherweise eine Internetstraftat begeht, und die Umstände relativ geringfügig sind (z.B. niedrige Transaktionsvolumina, untergeordnete „Kartenmulis“ oder einfache OTC-Dienstleister), kann das Unterstützungsdelikt angenommen werden.

  • Kernpunkt der gerichtlichen Auslegung: Feststellung der subjektiven „Wissentlichkeit“

Die zentrale Schwierigkeit bei der Feststellung der oben genannten Straftatbestände liegt im Nachweis der subjektiven „Wissentlichkeit“ des Täters. Die gerichtliche Auslegung erlaubt es, subjektive Wissentlichkeit aus objektivem Verhalten abzuleiten, was weitreichende Auswirkungen auf USDT-Fälle hat:

  1. Abnormale Transaktionspreise:Zum Beispiel wurde im Hunan-Fall USDT zu einem Preis gekauft, der 0,8 RMB über dem Marktpreis lag. Solch eine deutliche Abweichung vom Marktpreis wird in der Regel als „Geldwäschedienstleistungsgebühr“ angesehen und ist ein starkes Indiz für „Wissentlichkeit“.
  2. Abnormale Transaktionsmethoden:Häufige Nutzung ausländischer verschlüsselter Messenger (wie Telegram), die Anforderung, neue oder nicht selbst kontrollierte Wallet-Adressen für Zahlungen zu verwenden, oder die Weigerung, KYC-Verifizierungen durchzuführen.
  3. Abnormale Herkunft der Gelder:Komplexe, verstreute Herkunft der Gelder oder schneller Durchlauf ohne Verweildauer.

III.Geldwäschemodelle im Web3-Zeitalter und die zentrale Rolle von USDT

Geldwäscheaktivitäten im Web3-Bereich sind oft eine Kombination aus traditionellen Methoden und neuen Technologien, wobei USDT eine Schlüsselrolle spielt.

  • Die zentrale Stellung von USDT: Warum ist es das bevorzugte Mittel für Geldwäsche?

Unter den vielen Kryptowährungen ist USDT (Tether) aus folgenden Hauptgründen das bevorzugte Medium für Geldwäsche:

  1. Wertstabilität (Hauptvorteil): An den US-Dollar gekoppelt, mit minimalen Preisschwankungen. Da der Geldwäscheprozess Zeit benötigt, wollen Kriminelle keine Verluste durch Kurseinbrüche während der Reinigung riskieren. USDT bietet ein perfektes Wertaufbewahrungsinstrument.
  2. Hohe Liquidität und breite Akzeptanz: USDT ist der Stablecoin mit dem weltweit höchsten Handelsvolumen und wird auf allen Arten von Börsen, OTC-Märkten, im Darknet und auf illegalen Glücksspielplattformen akzeptiert. Die Umsetzbarkeit ist extrem hoch – es ist praktisch der „digitale Dollar“.
  3. Grenzüberschreitende Bequemlichkeit und niedrige Kosten: Im Vergleich zu traditionellen internationalen Überweisungen oder Untergrundbanken ist die Übertragung von USDT über Blockchain-Netzwerke schnell, kostengünstig und nicht an Öffnungszeiten oder geografische Grenzen traditioneller Finanzinstitute gebunden.
  4. Multi-Chain-Deployment und die Verbreitung von TRC20: USDT wird auf mehreren Public Chains ausgegeben. Besonders USDT auf der Tron-Blockchain (TRC20-USDT) ist wegen der extrem niedrigen Gebühren und hohen Effizienz bei Geldwäschegruppen sehr beliebt.
  • OTC-Handel und „Laufkonten“-Plattformen: Die Hauptkanäle für USDT-Geldwäsche

Over-the-Counter-Handel (OTC), insbesondere die sogenannten „U-Händler“-Gruppen, sind die Hauptkanäle für den Umtausch von Fiatgeld in USDT und ein Brennpunkt der Geldwäsche. Kriminelle Gruppen bauen „Laufkonten“-Plattformen auf, um mit zahlreichen dezentralen Konten illegale Gelder schnell in USDT umzuwandeln.

Tiefenanalyse eines Falls: Der USDT-Geldwäschefall in Hunan mit 170 Millionen RMB

Dieser Fall zeigt deutlich die Kette der Geldwäsche für grenzüberschreitende Kriminalität mit USDT und ist ein typisches Beispiel für die Kombination traditioneller „Laufkonten“ mit Kryptowährungen:

Vortat: Ausländische Online-Glücksspiel- und Telekommunikationsbetrugsgruppen („Goldgeber“).

Geldwäschekanal (Vier-Stufen-Modell):

Stufe 1 (Platzierung):Die illegalen Gelder werden auf inländische „Strohmannkonten“ eingezahlt.

Stufe 2 (Beginn der Layering-Phase):„Laufkonten-Teams“ splitten die Gelder schnell auf und überweisen sie in mehreren Schritten auf sekundäre Konten.

Stufe 3 (physische Trennung):„Kuriere“ heben das Geld nachts ab. Ziel ist es, die Nachverfolgbarkeit im Online-Bankensystem vollständig zu unterbrechen.

Stufe 4 (Umwandlung und Integration):„Kuriere“ übergeben das Bargeld an Untergrundbanken oder große OTC-Händler. Dies ist der entscheidende Schritt: Nach Erhalt des Bargelds gibt der OTC-Händler sofort den entsprechenden Betrag in USDT an die vom ausländischen „Goldgeber“ angegebene Wallet-Adresse frei. Damit wurden die inländischen RMB-Gelder erfolgreich in ausländische digitale Vermögenswerte umgewandelt.

In diesem Fall kaufte die Bande USDT zu einem Preis, der 0,8 RMB über dem Marktpreis lag. Diese deutliche Prämie spiegelt das „Risikopremium“ für Geldwäschedienstleistungen wider und ist ein wichtiger Beweis für die subjektive Böswilligkeit.

  • Spezifische Geldwäschemodelle mit USDT

1. „Akzeptanten“-Modell: Besonders häufig bei grenzüberschreitenden Glücksspiel- oder illegalen Zahlungsplattformen. Die Plattformen verlassen sich auf professionelle „Akzeptanten“, um Ein- und Auszahlungen abzuwickeln. Akzeptanten nehmen Fiatgeld (oft mit vielen Schwarzmarktgeldern) entgegen, tauschen es in USDT um und zahlen es an die Plattform; sie helfen auch, USDT-Erträge der Plattform wieder in Fiatgeld umzuwandeln.

2. Kombination von USDT und Untergrundbanken (digitale Gegengeschäfte): Traditionelle Untergrundbanken digitalisieren sich zunehmend. Sie nutzen USDT direkt als grenzüberschreitendes Abwicklungsinstrument. Inländische Kunden geben RMB an die Bank, die Bank zahlt im Ausland direkt USDT an die angegebene Adresse – und umgekehrt. So wird eine physische Trennung und grenzüberschreitende Übertragung der Gelder erreicht.

  1. Nutzung von „Slow-Charging“-Geldwäsche: Wie im Material erwähnt, bieten einige Plattformen „Aufladeboni“ (z.B. zahle 80, erhalte 100 Telefonminuten). Das vom Nutzer gezahlte legale Geld geht an den Geldwäschevermittler, der wiederum das Guthaben mit illegalen Geldern auflädt. Der Nutzer wird unwissentlich Teil der Geldwäschekette.
  2. USDT-Variante der handelsbasierten Geldwäsche (TBML): Kriminelle nutzen fingierte internationale Handelsverträge und zahlen mit USDT, um Gelder grenzüberschreitend zu transferieren.
  • Neue Geldwäschekanäle
  1. DeFi und Cross-Chain-Brücken: Nutzung von Liquiditätspools dezentraler Finanzprotokolle (DeFi) für schnellen Asset-Tausch; Nutzung von Cross-Chain-Brücken für USDT-Transfers zwischen verschiedenen Blockchains, um die Nachverfolgbarkeit zu erschweren.
  2. Mixer und Privacy Coins: Durch Mixer werden Transaktionsaufzeichnungen verwischt oder USDT in Privacy Coins (wie Monero) umgetauscht, um Transaktionsinformationen zu verbergen.

3. NFT-Geldwäsche: Durch Eigenhandel zur Preismanipulation oder durch den Kauf von wertlosen NFTs zu hohen Preisen wird Geld transferiert.

IV.Verteidigung und Angriff: Wichtige Punkte der strafrechtlichen Verteidigung bei Web3-Geldwäsche

Für Akteure, die beschuldigt werden, Geldwäsche oder damit verbundene Straftaten mit USDT begangen zu haben, liegt der Kern der strafrechtlichen Verteidigung darin, die Beweiskette der Anklage zu durchbrechen, insbesondere in Bezug auf subjektive Absicht und technische Beweise.

  • Kernschlachtfeld: Anfechtung der „subjektiven Wissentlichkeit“

Angesichts der Besonderheiten von USDT-Transaktionen sollte die Verteidigungsstrategie darauf abzielen, nachzuweisen, dass der Angeklagte nichts von der illegalen Herkunft der Gelder wusste und sein Verhalten den normalen OTC-Geschäftslogiken entsprach.

  1. Argumentation für legitimes Geschäftsverhalten:

Erklärung von Preisschwankungen: Gegen den Vorwurf des „Kaufs von USDT zu hohen Preisen/Verkaufs zu niedrigen Preisen“ sollten Beweise für die damalige Markt-Nachfrage, Liquiditätsprämien oder spezifische Dienstleistungen (wie Risikoprämien für große Bargeldtransaktionen) vorgelegt werden, um die Argumentation der Anklage, Preisunterschiede seien automatisch „Geldwäschedienstleistungsgebühren“, zu widerlegen.

Normalisierung des Transaktionsmodells: Nachweis, dass die Nutzung verschlüsselter Messenger und häufige Transaktionen im OTC-Geschäft üblich sind und nicht der gezielten Umgehung von Aufsicht dienen.

  1. Nachweis der Sorgfaltspflicht (KYC-Verteidigung): Vorlage von Beweisen, dass vor der Transaktion eine angemessene KYC-Prüfung durchgeführt wurde (z.B. Identitätsprüfung, Bankauszüge, Unterzeichnung einer „Erklärung über die legale Herkunft der Gelder“), um zu zeigen, dass die gebotene Sorgfalt eingehalten wurde und keine „absichtliche Blindheit“ vorlag.
  2. Verteidigung auf Basis technischer Kenntnisse: Bewertung des technischen Kenntnisstands des Angeklagten, um zu argumentieren, ob er in der Lage war, komplexe Geldwäschemethoden zu erkennen, oder ob Informationsasymmetrien die Überprüfung der Geldherkunft erschwerten.
  • Strategie zur Unterscheidung der Straftatbestände: Geldwäsche vs. Verschleierungsdelikt/Unterstützungsdelikt

Da die Strafe für Geldwäsche (Art. 191) in der Regel schwerer ist als für das Verschleierungsdelikt (Art. 312) und das Unterstützungsdelikt (Art. 287-2), ist die Unterscheidung der Straftatbestände entscheidend.

  1. Anfechtung der Qualifikation der Vortat: Wenn die Anklage nicht nachweisen kann, dass die Vortat zu den sieben schweren Straftaten gehört oder dass der Täter wusste, dass es sich um Erträge aus diesen Straftaten handelt, sollte eine Umqualifizierung zum Verschleierungsdelikt angestrebt werden.
  2. Herabsetzung des subjektiven Vorsatzes und der Rolle: Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Angeklagte nur eine allgemeine Vorstellung von der Straftat hatte und in der USDT-Umtauschkette eine untergeordnete Rolle spielte, sollte eine Verurteilung wegen Unterstützungsdelikt oder als Mittäter angestrebt werden.
  • Prüfung und Widerlegung technischer Beweise

USDT-Fälle sind stark von elektronischen Beweisen abhängig, insbesondere von Blockchain-Analysen.

  1. Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der Beweise: Überprüfung, ob die Erhebung und Sicherung elektronischer Daten ordnungsgemäß erfolgte und ob der Zugriff auf Wallet-Private-Keys legal war.
  2. Wissenschaftlichkeit der On-Chain-Analyseberichte: Hinzuziehen von Sachverständigen, um die Methodik (z.B. Adress-Clustering, Risikobewertungsmodelle) und die Schlussfolgerungen der von der Anklage genutzten Drittanbieter-Blockchain-Analysen zu hinterfragen. Besonderes Augenmerk auf die Genauigkeit der USDT-Transfers auf verschiedenen Chains (z.B. ERC-20, TRC-20).
  3. Identität der Gelder und „Verschmutzungs“-Herausforderung: USDT ist hoch fungibel. Es sollte die „Verschmutzungstheorie“ hinterfragt werden – ob der Endempfänger nach mehrmaligem Umlauf und Vermischung der Gelder noch als Empfänger der ursprünglichen illegalen Gelder gilt und ob er subjektiv davon wissen konnte. Dies ist ein wichtiger Verteidigungspunkt.

V.Compliance zuerst: Risikoprävention für Web3-Akteure

Im Zeitalter strenger Regulierung ist Compliance die Grundlage für das Überleben von Web3-Unternehmen und Einzelpersonen, insbesondere für Gruppen, die große Mengen an USDT abwickeln.

  • Risikoprävention für Einzelpersonen und OTC-Händler (U-Händler)
  1. Vermeiden Sie „Laufkonten“, schützen Sie Ihre Konten und vermieten oder verleihen Sie niemals Ihre persönliche Bankkarte oder USDT-Wallet-Adresse, um nicht zum „Werkzeug“ oder „Geldesel“ zu werden.
  2. Seien Sie wachsam bei ungewöhnlichen Transaktionen und „Slow-Charging“-Fallen: Meiden Sie Transaktionen, die deutlich vom Marktpreis abweichen. Seien Sie vorsichtig bei USDT-Transfers unter dem Vorwand von „Slow-Charging“, Fake-Orders oder Inkasso-/Zahlungsdiensten.
  3. Strikte Umsetzung von KYC und KYT (Know Your Transaction/Token):

U-Händler müssen ihre Handelspartner streng identifizieren und eine angemessene Erklärung zur Herkunft der Gelder verlangen.

Aufbau von Risikomodellen für Geldflüsse (z.B. Ablehnung von Überweisungen auf nicht identische Namen).

Durchführung einer ersten Risikoprüfung (KYT) der empfangenen USDT-Adressen, um den direkten Empfang von Geldern aus Hochrisiko-Adressen zu vermeiden.

(2) Compliance für Web3-Projekte und Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASP)

1. Aufbau eines umfassenden AML/CFT-Systems: Nach internationalen Standards (z.B. FATF-Empfehlungen) ein internes Kontrollsystem zur Bekämpfung von Geldwäsche aufbauen, das dem Geschäftsrisiko entspricht.

2. Verstärkte Nutzung von On-Chain-Analysetools: Einsatz professioneller RegTech-Tools zur Echtzeit-Risikoprüfung der Gegenparteiadressen, Identifizierung von Adressen, die mit Darknet, sanktionierten Einheiten oder Mixern verbunden sind, und Blockierung kontaminierter USDT.

3. Beachtung von Datenschutz und Compliance: Bei der Erhebung von Kundendaten müssen die Datenschutzgesetze strikt eingehalten werden. Es kann der Einsatz von Privacy-Enhancing-Technologien (PETs) wie föderiertem Lernen oder Multi-Party-Computing, wie im FATF-Bericht erwähnt, erwogen werden, um Risiken unter Wahrung der Privatsphäre zu analysieren.

4. Umsetzung der „Travel Rule“: Beobachtung globaler Regulierungstrends und Sicherstellung der korrekten Übermittlung von Informationen über Absender und Empfänger bei Transfers virtueller Vermögenswerte.

VI.Schlusswort

Die Web3-Welt ist voller Innovationen und Chancen, aber die weitverbreitete Nutzung von USDT bringt auch beispiellose Geldwäscherisiken mit sich. Der USDT-Geldwäschefall in Hunan beweist erneut, dass die Entschlossenheit und Fähigkeit der Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung von Geldwäschekriminalität stetig zunimmt und die On-Chain-Datenverfolgungstechnologie immer ausgereifter wird.

Für Teilnehmer im Web3-Bereich ist das Verständnis der rechtlichen Grenzen, der Aufbau von Compliance-Systemen und die Distanzierung von illegalen Finanzaktivitäten der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg. Innovation ist nicht strafbar, aber die Nutzung von Innovation für Straftaten wird vom Gesetz streng bestraft. Im Falle rechtlicher Risiken ist es entscheidend, einen Anwalt mit fundierten Kenntnissen im Strafrecht und technischen Fachkenntnissen hinzuzuziehen, um die Verteidigungspunkte präzise zu erfassen und die eigenen Rechte zu schützen.

 

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Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder und repräsentiert nicht die Plattform in irgendeiner Form. Dieser Artikel ist nicht dazu gedacht, als Referenz für Investitionsentscheidungen zu dienen.

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